: DG: Es ist nichts so fein gesponnen...
■ Genossenschaftsbank: Nach Streit mit Frankreichs Banken nun Ärger mit der Bundesbank?
Berlin (taz) - Noch ist der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank), Helmut Guthard, um gütliche Einigung im Streit mit den französischen Banken bemüht, schon droht neues Unheil: Das Spitzeninstitut der Volksbanken und Raiffeisenkassen steht unter dem Verdacht, seinen Verpflichtungen zur Sicherheitsreserve nicht nachgekommen zu sein.
Hintergrund des Ganzen ist die Frage, ob die DG Bank verpflichtet ist, Wertpapiere, die an mehrere französische Banken teuer verkauft wurden, ebenso teuer zurückzukaufen, obwohl sie inzwischen um 15 Prozent im Kurs gefallen sind (siehe taz Mittwoch und Donnerstag letzte Woche). Die Kursdifferenz macht rund 600 Millionen Mark aus. Die Frage ist, ob es bei diesem „Wertpapierpensionsgeschäft“ schriftliche oder nur mündliche Rückkauf-Zusagen gegeben hat und wie verbindlich solche im Zweifel wären.
Guthard war am Dienstag nach Paris gereist, und hat sich nach unbestätigten Meldungen grundsätzlich bereiterklärt, die Papiere wieder zurückzukaufen - zum alten Kurs, der den heutigen Marktwert erheblich übersteigt. Die französischen Banken sind nach diesen Berichten zwar damit einverstanden, diese Rückkäufe etwas zu strecken, weil die DG Bank offenbar die nötigen drei Milliarden nicht aufbringen kann. Sie wollen allerdings nichts von einem anderen Ansinnen Guthards wissen, der die Verluste nur zur Hälfte tragen will, wenn man bei diesen dubiosen Pensionsgeschäften zwischen Wort und Schrift Opfer von betrügerischen Maklern oder anderen Mittelsmännern geworden ist.
Wertpapierpensionsgeschäfte per telefonischem Handschlag, die in der Branche ruchbar werden, rufen stets die Bankenaufsicht bzw. die Bundesbank auf den Plan. Solche Transaktionen, sofern sie ordnungsgemäß verbucht werden, bedürfen nämlich stets der Hinterlegung einer Sicherheit bei der Bundesbank im Rahmen der allgemeinen Mindestreserveverpflichtungen. Dies auch aus dem Grunde, die jeweiligen Banken gegen Kursverluste abzusichern - eine Vorsorge, deren Notwendigkeit die DG Bank nun exakt erfahren mußte.
Sollte sich jetzt herausstellen, daß man über den Streit mit den französischen Banken insgesamt als Unternehmen auch mit der Bankengesetzlichkeit in Konflikt gekommen ist, dürfte sich Guthard doppelt ärgern: Durch Hartnäckigkeit gegenüber Geschäftspartnern, die inzwischen zumindest teilweise zurückgenommen wurde, hat er damit die Seriosität unnötig aufs Spiel gesetzt.
Daß die Tauschgeschäfte mit Wertpapieren, die die Banken untereinander vor allem aus steuerlichen Gründen durchführen, im halbdunkel ablaufen, ist nichts Neues. Bereits 1985 hatte die Landeszentralbank Hessen sich veranlaßt gesehen, ein Rundschreiben an alle Banken unter der Überschrift „Unechte Pensionsgeschäfte und ähnliche Vertragskonstruktonen“ abzusetzen: Man habe festgestellt, daß derlei Geschäfte „häufig in äußere Formen gekleidet sind, die dem tatsächlich gewollten Geschäftsinhalt nicht entsprechen.“ Die Zentralbanker hatten entdeckt: Laut Vertrag sei zwar eine Rückgabe der Wertpapiere offiziell offengehalten, insgeheim aber vereinbart worden. Daher handele es sich um eine simple vorübergehende Geldbeschaffung, und die sei mindestreservepflichtig.
ulk
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