piwik no script img

DDR braucht eigenes Ausländerrecht

Berlin (afp) - Die Ausarbeitung eines eigenständigen Ausländerrechts in der DDR hat der deutsch-deutsche Arbeitskreis für Ausländerfragen empfohlen. Die besondere Lage der in der DDR lebenden Ausländer würde bei einer übernahme des neuen bundesdeutschen Rechts nicht berücksichtigt, erklärten die Experten aus beiden deutschen Staaten zum Abschluß ihrer zweiten Sitzung in Berlin. Der Arbeitskreis forderte ein Bleiberecht für die ausländischen Arbeiter, die aufgrund von Regierungsabkommen mit anderen sozialistischen Staaten in die DDR gekommen seien. Bürgern osteuropäischer Länder sollten bevorzugt Arbeitsmöglichkeiten eingeräumt werden, hieß es weiter. Damit werde die DDR ihrer Brückenfunktion nach Osteuropa gerecht. Der Arbeitskreis empfahl außerdem die übernahme des Grundgesetzartikels 16, nach dem politisch Verfolgte Asyl genießen. Der Arbeitskreis war im März auf Anregung der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung und des DDR -Ministerrates gegründet worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen