: DDR braucht eigenes Ausländerrecht
Berlin (afp) - Die Ausarbeitung eines eigenständigen Ausländerrechts in der DDR hat der deutsch-deutsche Arbeitskreis für Ausländerfragen empfohlen. Die besondere Lage der in der DDR lebenden Ausländer würde bei einer übernahme des neuen bundesdeutschen Rechts nicht berücksichtigt, erklärten die Experten aus beiden deutschen Staaten zum Abschluß ihrer zweiten Sitzung in Berlin. Der Arbeitskreis forderte ein Bleiberecht für die ausländischen Arbeiter, die aufgrund von Regierungsabkommen mit anderen sozialistischen Staaten in die DDR gekommen seien. Bürgern osteuropäischer Länder sollten bevorzugt Arbeitsmöglichkeiten eingeräumt werden, hieß es weiter. Damit werde die DDR ihrer Brückenfunktion nach Osteuropa gerecht. Der Arbeitskreis empfahl außerdem die übernahme des Grundgesetzartikels 16, nach dem politisch Verfolgte Asyl genießen. Der Arbeitskreis war im März auf Anregung der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung und des DDR -Ministerrates gegründet worden.
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