: DDR-Staatsanwältin darf weiterarbeiten
Karlsruhe/Berlin (dpa) – Eine frühere DDR-Staatsanwältin darf vorerst weiter als Rechtsanwältin arbeiten. Obwohl sie in den 80er Jahren an grob rechtsstaatswidrigen Prozessen mitgewirkt hat, entschied dies das Bundesverfassungsgericht in einer Einstweiligen Anordnung. Beim Entzug der Zulassung drohe ihr der endgültige Verlust der Mandantschaft. Bis zu einer abschließenden Entscheidung darf sie deshalb ihre Einzelkanzlei weiterbetreiben (Az.: 1 BvR 2069/98.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen