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DDR-Staatsanwältin darf weiterarbeiten

Karlsruhe/Berlin (dpa) – Eine frühere DDR-Staatsanwältin darf vorerst weiter als Rechtsanwältin arbeiten. Obwohl sie in den 80er Jahren an grob rechtsstaatswidrigen Prozessen mitgewirkt hat, entschied dies das Bundesverfassungsgericht in einer Einstweiligen Anordnung. Beim Entzug der Zulassung drohe ihr der endgültige Verlust der Mandantschaft. Bis zu einer abschließenden Entscheidung darf sie deshalb ihre Einzelkanzlei weiterbetreiben (Az.: 1 BvR 2069/98.

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