piwik no script img

DDR-Richterin soll in Haft

Im ersten Großverfahren gegen eine DDR-Richterin hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl beantragt. Die 67jährige soll zwischen 1967 und 1986 in 25 Fällen Unrechtsurteile verhängt haben. Die Juristin soll DDR-Bürger entweder zu Unrecht ins Gefängnis gebracht oder sie zu unvertretbar hohen Strafen verurteilt haben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen