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Archiv-Artikel

DDR-Diplome: Kein Umtausch

LEIPZIG dpa ■ DDR-Akademiker haben laut Bundesverwaltungsgericht keinen Anspruch auf eine „Umdiplomierung“. Damit bleibt es einer Frau aus den neuen Ländern verwehrt, den Titel „Diplom-Kauffrau“ zu führen. Sie hatte 1988 eine DDR-Uniausbildung als „Diplomökonom“ abgeschlossen. In den Vorinstanzen hatte sie eine Umbenennung erzwungen. Dagegen hat sich Sachsens Wissenschaftsministerium nun erfolgreich mit einer Revisionsklage gewehrt. Das Gericht stellte klar, dass es im Einigungsvertrag um eine Gleichbehandlung der Abschlüsse im Westen und Osten geht. Daraus ergebe sich aber nicht das Recht, den verliehenen Diplomgrad in anderer Form zu führen.