: DDR-Ackerland: Klage unzulässig
LUXEMBURG dpa ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern eine Klage von Alteigentümern von Agrarland in der DDR abgewiesen und ein wichtiges Urteil zum Rückkauf von verstaatlichtem DDR-Ackerland gefällt. Demnach wird das seit 1994 geltende Gesetz nicht mehr wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Beihilferecht überprüft. Das höchste EU-Gericht wies eine Klage der „Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum“, die Alteigentümer vertritt, gegen die EU-Kommission als unzulässig ab (Rechtssache C-78/03). Es revidierte damit ein erstinstanzliches eigenes Urteil aus dem Jahr 2002, in dem der EuGH die Klage als zulässig bezeichnet hatte. Das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 regelte die Bedingungen, unter denen 1,8 Millionen Hektar Agrar- und Forstflächen aus dem früheren Staatseigentum der DDR wieder erworben werden konnten.