: DAS GIBT ZU DENKEN
Gunther von Hagens darf den Leichen-Liebesakt in der Augsburger Ausstellung „Körperwelten“ weiterhin nicht zeigen. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts muss das Kunstwerk verhüllt bleiben. Der umstrittene Leichenpräparator hatte gegen das Verbot der Stadt Augsburg geklagt, weil er ein liegendes Paar nicht beim Geschlechtsakt zeigen durfte. Er hatte es daraufhin in Goldfolie gehüllt und „Der goldene Akt von Augsburg“ genannt. Das Gericht sah in der ursprünglichen Darstellung einen möglichen Verstoß gegen die Menschenwürde. Die Gerichtssprecherin sagte gestern, dass der ausgestellte Mann zu Lebzeiten in einem Heim gewohnt hatte und möglicherweise dement gewesen sei. Es gebe Zweifel, ob der Mann eine wirksame Einwilligung in die Präsentation seines Körpers in dieser Form gegeben hatte. Eine Hauptverhandlung soll offene Fragen klären – bis dahin darf Gunther von Hagens das Paar nicht unverhüllt zur Schau stellen. Der Künstler wollte sich auf Anfrage nicht zu dem jetzigen Vorgang äußern. Als der Streit um das Werk ausbrach, betonte er, dass in den Ausstellungen in Berlin und London, in denen auch ein Akt zu sehen ist, keine solche Zensur stattfinde.