in kürze MEHRERE MINIJOBS : Chefs zahlen nach
Die Unkenntnis über mehrere Minijobs ihrer Angestellten schützt Arbeitgeber nicht vor nachträglichen Zahlungen an die Sozialversicherung. Sie müssten selbst dann geleistet werden, wenn der Beschäftigte fälschlicherweise versichert habe, keinen zusätzlichen Minijobs nachzugehen, so das LSG Hessen (Az.: AZ L 1 KR 366/02). (dpa)