in kürze UNTERGEBENE GEMOBBT: Chefin trägt Schaden
Eine Vorarbeiterin, die eine Untergebene bis zu deren Entlassung ungerechtfertigt denunziert hatte, muss für die wirtschaftlichen Folgen ihrer Lügen aufkommen, hat das Hammer Landesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 8 Sa 878/00). (dpa)
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