: Chefarzt darf privat weitermachen
■ Tropeninstitut: Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen
Der im Zusammenhang mit dem sogenannten Skandal im Hamburger Tropeninstitut suspendierte Klinikleiter Prof. Manfred Dietrich darf wieder Patienten behandeln. Das sieht ein Vergleichsangebot des Hamburger Arbeitsgerichts vor, dem Dietrich und die Gesundheitsbehörde am Donnerstag zugestimmt haben. Die Vereinbarung sieht zwar vor, daß der Mediziner bis zum 15. März 1995 weiterhin von seiner Funktion als Leiter der klinischen Abteilung des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenkrankheiten (BNI) enthoben bleibt. Dietrich darf aber als Medizinprofessor in Lehre und Forschung tätig sein. Außerdem ist es ihm gestattet, Privatpatienten unter Heranziehung des Institutspersonals zu betreuen.
Der Klinikleiter war im Dezember vorigen Jahres vom Dienst suspendiert worden, weil im Krankenhaus des Tropeninstituts im Zeitraum zwischen 1990 und 1992 fünf Malaria-Kranke angeblich nach Behandlungsfehlern gestorben waren. In einem Gutachten des Münchner Tropenmediziners Prof. Dieter Eichenlaub, das im Auftrag der Gesundheitsbehörde erstellt worden war, wurde dem BNI „ärztliches Fehlverhalten“ vorgeworfen, das zum Tod der Patienten geführt habe.
Zugleich hatte der Gutachter die Behörde nicht verschont: Die klinische Abteilung des Instituts, so Eichenlaub, sei unzureichend ausgestattet, ein „Organisationsverschulden des Trägers“ sei nicht auszuschließen. Die Gesundheitsbehörde hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Gegen die Suspendierung hatte sich Dietrich mit einer einstweiligen Verfügung gewehrt.
In dem Vergleich verpflichtet sich die Gesundheitsbehörde, nach Ablauf der Frist am 15. März eine endgültige Entscheidung über eine eventuelle Weiterbeschäftigung Dietrichs herbeizuführen. smv/lno
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