in kürze TÜRKISCHE MITARBEITER : Chef darf ablehnen
Das Wuppertaler Arbeitsgericht hat sein umstrittenes Urteil verteidigt, nach dem ein Unternehmer die Anstellung türkischer Mitarbeiter ablehnen darf. Die Entscheidung eines Unternehmers aus Wülfrath, keine türkischen Bewerber zu berücksichtigen, sei vom so genannten Direktionsrecht gedeckt, so das Gericht. (epd)