: Chanel hat was gegen Werbung
Ursli, sweet Ursli! 1993 erkundete er die Parfümeriestände im KaDeWe, um in „Ursli Pfister – a pure joy“ das Publikum in der Bar jeder Vernunft über „the newest von the kosmetikfront“ zu informieren. Seine Entdeckung der Saison war – wen wundert's – „Ursli No 1“. Sicher handelt es sich dabei um einen ungemein anziehenden Duft: halb Alpenland halb Las Vegas Hotel, da braucht man gar nicht erst probezuriechen. Das würde auch schwerfallen, denn „Ursli No 1“ gibt es natürlich nicht. Dennoch fürchtet die Firma Chanel jetzt, es gehe ihr ans Fläschchen, bedient sich Pfister doch ihres allseits bekannten Designs 5. Grades.
Auf 100.000 DM setzte Chanel den Streitwert für die abgebildete Postkarte an. „Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung“ wirft ihm die Firma vor, was natürlich Unsinn ist, da ein Hauch von Exzentrik dem Tanten-Image des Originaldufts nur gut tun kann. Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg ließen der humorlose Pariser Konzern die Verbreitung der Postkarte verbieten. Ursli Pfister, noch immer um Chanel bemüht, geht in die nächste Instanz.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen