piwik no script img

■ ABTREIBUNGSRECHTChancenlose Verfassungsklage

Die CDU/CSU hat bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt, um die vom Bundestag gerade verabschiedete Reform des Abtreibungsrechts zu Fall zu bringen. Das Strafrecht, argumentiert der Hamburger Verfassungsexperte Horst Meier in einem taz-Beitrag, ist aber erwiesenermaßen ein untaugliches Mittel zur Verhinderung von Abtreibungen. Seiner Ansicht nach ist dem Verfassungsgericht der Rückzug auf das Strafrecht versperrt. SEITE 12

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen