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Celler V–Mann entlassen

Hannover (taz) - Noch rechtzeitig vor seiner Vernehmung ist einer der Hauptzeugen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Celler Bombenanschlag, der V–Mann Manfred Berger, überraschend aus der Haft entlassen worden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob bereits am Donnerstag den Sicherungshaftbefehl auf, der nach Festnahme Bergers im Oktober 86 wegen des Besitzes eines Revolvers erlassen worden war. Im Zweiten Senat des OLG erschien es nicht sicher, daß der Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes zu einem Widerruf von Bergers Bewährung führen wird. Der Untersuchungsausschuß, der nun bereits am 5. März Berger und auch seinen V–Mann–Kollegen Loudil vernehmen will, hat die Zeugen jetzt über das niedersächsische Innenministerium laden müssen. Der Ausschuß verfügt über keine Anschriften der beiden V–Leute, die durch den Anschlag in den Untergrund eingeschleußt werden sollten. Der Innenminister hat schon jetzt erklärt, daß er einer Vernehmung dieser Zeugen nur unter Ausschluß der Öffentlichkeit zulassen werde. Einhellig haben gestern in Hannover die Ausschußmitglieder die Weigerung des Generalbundesanwalts Rebmann gerügt, Akten seines Hauses dem Ausschuß zur Verfügung zu stellen. Der Ausschußvorsitzende Herbst (CDU) hat Rebmann deswegen noch einmal angeschrieben und will notfalls über Rebmanns Rechtsaufsicht den Bundesjustizminister zur Herausgabe der Akten bewegen. Auch eine Klage gegen die Bundesanwaltschaft schloß Herbst nicht aus.

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