: Celler RAF-Gefangene verweigern Nahrung
Hannover (taz) — Gegen ihre Verlegung innerhalb der Justizvollzugsanstalt Celle protestieren seit dem vergangene Mittwoch die Gefangenen aus der RAF Karl-Heinz Dellwo, Knut Folkerts und Lutz Taufer. Alle drei verweigerten seit drei Tagen die Nahrungsaufnahme, teilte gestern der Sprecher des Justizministeriums in Hannover mit. Die RAF-Gefangenen waren am Mittwoch gegen ihren Willen aus dem Hochsicherheitstrakt in eine normale Abteilung des Gefängnisses verlegt Worden. Nach Angaben des Ministeriumssprechers wurden sie aus dem Hochsicherheitstrakt, in dem jeder von ihnen mindestens zehn Jahre verbracht hat, von Anstaltsbeamten auf eine Normalstation geschleppt. Vor allem Karl-Heinz Dellwo habe auch noch anschließend gegen die Verlegung Widerstand geleistet und in seiner neuen Zelle unter anderem den Wasserhahn aus der Wand gerissen. Daraufhin sei er in eine Arrestzelle gebracht worden. Der genaue Zeitpunkt des Umzuges innerhalb der Anstalt sei den drei Gefangenen vorher zwar nicht mitgeteilt worden, sagte der Ministeriumssprecher weiter, diese seien jedoch in einer Reihe von Gesprächen auf die Verlegung in den Normalvollzug vorbereitet worden. Wie schon im Hochsicherheitstrakt hätten die Gefangenen auch jetzt weiterhin vormittags und nachmittags Umschluß. Dieser ende nunmehr allerdings etwas früher als zuvor. Den Widerstand der Gefangenen gegen die Verlegung bezeichte der Ministeriumssprecher „als verständliche emotionale Ausbrüche“. Als einen Hungerstreik wollte er die Verweigerung der Nahrungsaufnahme noch nicht bezeichnen.
In dem Hochsicherheitstrakt des Celler Gefängnisses waren am Mittwoch anstelle der Gefangenen aus der RAF fünf „besonders gefährliche“ Gefangene untergebracht worden, die Anstaltsbedienstete angegriffen oder sich an Ausbruchsversuchen beteiligt hatten. Das Justizministerium will damit „die baulichen Sicherungsmöglichkeiten des HS- Traktes“ wieder nutzen. Seit dem Februar 1989 habe man in diesem Trakt mit den Gefangenen aus der RAF bereits Normalvollzug praktiziert, hieß es als Begründung für die Verlegung. ü.o.
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