: Castor: Polizei war rechtswidrig
Lüchow-Dannenberg dpa ■ Nach einer 2002 eingereichten Klage eines Lüchow-Dannenberger Rechtsanwalts gegen mehrfach gegen ihn verhängte Straßenbenutzungsverbote entschied das Lüneburger Verwaltungsgericht nun, dass die Polizei rechtswidrig agierte. Wenige Kilometer vor Gorleben hatte am 13. November 2001 aus Protest gegen einen Castortransport eine zugelassene Mahnwache stattgefunden. Die Polizei sperrte den Ort weiträumig ab und richtete Kontrollstellen ein. Ein Lüchow-Dannenberger Rechtsanwalt, der abends einen Kollegen im unmittelbar bei Laase gelegenen Nachbarort Grippel zu einem Arbeitsgespräch besuchen wollte, wurde dreimal an verschiedenen Kontrollstellen von der Polizei abgewiesen. Das Lüneburger Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Polizei rechtswidrig handelte. (Az.: A3 28/03)