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CDU: Pressegesetz ändern

Die Verjährungsfrist von sechs Monaten für Volksverhetzung im Bremischen Landespressegestz soll verlängert werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion der CDU in der Bürgerschaft eingebracht. Demnach benutzen vor allem Rechtsextreme die kurzen Verjährungsfristen, indem sie ihre Propaganda zurückdatieren . Deshalb fordert die CDU, die Verjährung für die Straftatbestände der Verbreitung von Propaganda verfassungswidriger Organisationen, für die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, für die Unterstützung terroristischer Vereinigungen, für Volksverhetzung und für die Aufstachelung zum Rassenhaß auf drei Jahre auszuweiten. taz

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