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CDU-Frauen gegen Hintergedanken

■ Rita Süssmuth beschwichtigt nach Geißlers Vorschlag, den Krankenkassen Abtreibungen aus Bundesmitteln zu erstatten / Neuer Entwurf für ein Beratungsgesetz zum §218 für die nächsten zwei Wochen angekündigt

Berlin (dpa/ap/rtr/taz) – Gegen eine Aufweichung des Paragraphen 218 hat sich die Frauenvereinigung der CDU auf ihrem 16. Bundesdelegiertinnentag am Wochenende in Bonn ausgesprochen. Bundesministerin Rita Süssmuth, Vorsitzende der Vereinigung, sagte vor der Presse: „Wenn nach Recht und Gesetz gehandelt wird, muß ein Schwangerschaftsabbruch auch nach sozialer Indikation finanziert werden.“ Damit bezog sie sich auf die Pläne innerhalb ihrer Partei, die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen nach der sozialen Indikation aus Bundesmitteln an die Krankenkassen zurück zu erstatten, weil es sich dabei nicht um eine „Krankheit“ handele. Solche Bestrebungen hatte CDU-Generalsekretär Geißler vergangenen Freitag in einem Diskussionsentwurf zur zukünftigen Sozialpolitik der CDU vorgestellt. An der Ausarbeitung des Papiers war auch Rita Süssmuth beteiligt gewesen.

Am Samstag ließ die Ministerin allerdings offen, ob sie dieser Finanzierungsart zustimmt. Sie wandte sich jedoch gegen den von Teilen der Union vertretenen Hintergedanken, durch eine allmähliche Ausdünnung dieses Haushaltstitels Druck auf Schwangere auszuüben, ihr Kind doch auszutragen. Außerdem stellte sie er neut einen „erheblichen Beratungsbedarf“ fest für Frauen, die abtreiben wollen, und kündigte den lange erwarteten Entwurf für ein „Beratungsgesetz“ für die nächsten zwei Wochen an.

Zur gleichen Zeit lehnte in Bonn die Vorsitzende des DGB- Bundesfrauenausschusses Irmgard Blättel (CDU), im Namen der DGB-Frauen ein Beratungsgesetz entschieden ab, weil Frauen dadurch als verantwortungslos und unmündig abgestempelt würden. Die CDUlerin stellte jedoch klar, daß die Ablehnung des Gesetzes nicht gleichzusetzen sei mit einer Verweigerung des Schutzes für das ungeborene Leben. „Wir streiten uns mit der Regierung über die Wege, wie dieser Schutz gestaltet werden kann.“ Als „unchristlich“ kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer den Diskussionsentwurf der CDU zur Abtreibung. Man könne nicht in ein und demselben Entwurf den besonderen Schutz ungeborener Kinder hervorheben und gleichzeitig vorschlagen, deren Tötung aus der Staatskasse zu finanzieren, heißt es in einer Mitteilung. Alfred Dregger, Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion sprach sich in einem Grußwort gegen schärfere Strafen bei Verstößen gegen das Abtreibungsverbot aus.

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