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CDU: Bremerhaven-Wahl am 24.9. wählen

■ Gutachten: Neues Wahlgesetz ist verfassungswidrig

Drei Verfassungsexperten hat die Bremer CDU auf Fraktionskosten befragt, das Ergebnis sei „kein Gefälligkeitsgutachten“, beteuert Fraktionschef Peter Kudella. Den Bremerhavener CDU-Politikern wird es dennoch sehr gefallen: Eine vorzeitige Auflösung der Stadtverordnetenversammlung ist nach Ansicht der CDU verfassungswidrig. Schon der Paragraph 60 des neuen Wahlgesetzes, der diese Selbstauflösung erlaubt, sei verfassungswidrig, erklärte Kudella mit Hinweis auf die Gutachten von Prof. von Mutius, Prof. Isensee und Heinzgeorg Neumann. Damit ist klar, daß bei den Stadtverordneten heute wahrscheinlich keine 2/3-Mehrheit für vorgezogene Neuwahlen am 14. Mai zustande kommen wird.

Diese Rechtsauffassung, so Kudella, hatte auch der Verfassungsausschuß und der Innenstaatsrat vor wenigen Wochen noch vertreten - bevor das Rathaus aus politischen Gründen interveniert habe. „Hier fordert der Regierungschef zu einem Rechtsbruch auf.“

Beim Streit um den Wahl-Termin geht es um 200.000 Mark zusätzlichen Kosten für den Fall, daß Landtag und Stadtparlament getrennt gewählt werden. Im Hintergrund geht es zudem um das Interesse von SPD-Mehrheit und CDU in Bremerhaven, noch zwei Dezernenten-Posten mit den alten Mehrheiten zu besetzen. K.W.

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