■ Wahlkampf: Bußgeld für „Strolche“
Hamburg (AFP) – Bundestags- Vizepräsident Becker (SPD) tritt dafür ein, daß schwere Beleidigungen im Wahlkampf mit einem Bußgeld von 5.000 Mark bestraft werden. Diese Gelder sollten dann für einen guten Zweck verwendet werden. Strafwürdig seien „schwere Entgleisungen“ wie „Politgangster“ oder „Strolch“.
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