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Burgen bauen

Die ostfriesische Inselgemeinde Langeoog hat erstmals Bauvorschriften für Strandburgen erlassen. Das bestätigte gestern ein Sprecher. Danach dürfen die Sandbauwerke keinen größeren Durchmesser als fünf Meter haben. Ihre Mauern sollen nicht höher als einen halben Meter geschaufelt werden. Begründet werden die Grenzen für die Sandarchitektur mit Fairneßüberlegungen. Die Strandfläche soll auch anderen Burg-Erbauern und Erholungssuchenden zugänglich bleiben. Verabschiedet wurden die Bestimmungen zusammen mit einer überarbeiteten „Satzung über die Benutzung des Badestrandes und die Einschränkung des Gemeingebrauchs“.

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