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■ BundeswehrTreuer Dienst ist Pflicht

München (dpa) – Auch gegen ihren Willen müssen sich Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr zu Einsätzen außerhalb des Nato- Gebietes abkommandieren lassen. Die SZ berichtet, einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht zufolge sei die Verweigerung aus Gewissensnöten ein Verstoß gegen die Pflicht, Deutschland „treu zu dienen“.(Az: BVerwG 2 WD 21.96)

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