: Bundeswehr: Tiefflüge
Auch nach dem Ende des kalten Krieges dürfen die BürgerInnen ganz legal durch Tiefflüge der Bundeswehr terrorisiert werden. Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Immerhin habe sich durch die veränderte politische Lage die Zahl der Düsenjägerflüge schon erheblich verringert. So habe bereits ein Ausgleich zwischen den Interessen der Bevölkerung und der Wahrung des Verteidigungsauftrags der Bundeswehr stattgefunden, behaupten die Richter. Eine weitere Einschränkung der Militärs, die ihre teuren, gefährlichen und lauten Spielzeuge aus Steuergeldern bezahlen lassen, hielten die Richter nicht für opportun. Sie wiesen mit ihrem Spruch die Klage des Rhein-Lahn-Kreises gegen die Bundesrepublik Deutschland ab (Aktenzeichen: 3 K 3888/90). Foto: Manfred Grehe
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