: Bundesrat für Stalking-Gesetz
BERLIN afp ■ So genannte Stalker sollen künftig hart bestraft werden. Der Bundesrat stimmte gestern einem Gesetz zu, mit dem Stalking zum Straftatbestand erhoben wird. Demnach drohen einem Täter, der jemandem nachstellt, bis zu 3 Jahren Haft. In besonders schweren Fällen – wenn die Gesundheit oder das Leben des Opfers in Gefahr gerät oder der Betroffene gar zu Tode kommt – beträgt das Strafmaß bis zu 10 Jahre. Bei Wiederholungsgefahr kann zudem eine so genannte Deeskalationshaft angeordnet werden. Durch die Aufnahme des Tatbestands „beharrlicher Nachstellungen“ ins Strafgesetzbuch sollen die Stalking-Opfer besser geschützt werden.