: Bund und Länder
BILDUNG: Die Länder sind künftig allein für Schulen und Hochschulen zuständig. Der Bund zieht sich selbst aus dem Hochschulbau zurück. Er ist nur noch für Zugang und Abschlüsse an den Unis mitzuständig, auch hier haben die Länder ein Abweichungsrecht. Bundesfinanzierte Projekte wie die Ganztagsschulen soll es nicht mehr geben.
BEAMTE: Laufbahn, Besoldung und Versorgung der Beamten wird künftig Ländersache sein.ZUSTIMMUNGSRECHTE: Der Anteil der Bundesgesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, soll von bisher 60 Prozent auf 35 bis 40 Prozent reduziert werden.
STABILITÄTSPAKT: Strafzahlungen bei Verstößen gegen die Euro-Stabilitätskriterien werden vom Bund (65 Prozent) und den Ländern (35 Prozent) getragen.
EUROPA: Es bleibt bei weitgehenden Mitwirkungsrechten des Bundesrats bei Europa-Fragen.