■ Hepatitis C: Bund muß zahlen
Leipzig (dpa) – Nach einem Rechtsgutachten der Leipziger Universität ist der Bund verpflichtet, die zu DDR-Zeiten mit Hepatitis C infizierten Frauen zu entschädigen. Das Gutachten beruft sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. „Die Schädigung der Frauen in der DDR ist mit der Schädigung der Bluter durch aidsverseuchte Präparate Anfang der achtziger Jahre im Westen zu vergleichen“, erklärte eine Sprecherin.
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