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Bund missachtet das Atomgesetz

BERLIN afp ■ Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesregierung einen Verstoß gegen das Atomgesetz vor. Dadurch würden die Betreiber von Atomkraftwerken zu Unrecht vor finanziellen Lasten geschützt. Laut Atomgesetz von 1985 haften AKW-Betreiber im Unglücksfall bis zu einer Schadenssumme von 500 Millionen Mark, darüber hinaus haftet der Staat. Obwohl dieser Betrag laut Gesetz alle fünf Jahre an die Inflationsrate angepasst werden müsse, sei dies seit 1985 nicht geschehen. Statt 500 Millionen Mark müsste die Haftung heute mindestens 700 Millionen betragen.

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