piwik no script img

■ EinwegmüllBund gegen Gerichte

Bonn (AFP) – Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die kommunalen Verpackungssteuern auf Einwegmüll verfassungswidrig: Sie seien mit „der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar“. Mit der Antwort auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen widersprach die Regierung damit der Einschätzung des Bundesgerichtshofs. Derzeit klagen Unternehmen gegen die Steuer verschiedener Städte vor dem Bundesverfassungsgericht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen