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Archiv-Artikel

Bulmahn für PID

Abtreibung bis sechsten Schwangerschaftsmonat „weniger akzeptabel“. Ministerin stellt Gesetz in Aussicht

BERLIN ap/taz ■ Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn hat sich wie der Ethikrat für eine eingeschränkte Zulassung von umstrittenen Gentests an künstlich befruchteten Eizellen ausgesprochen. Sie halte es für „viel weniger akzeptabel“, dass aus medizinischen Gründen eine Abtreibung im fünften oder sechsten Monat erlaubt sei, sagte die SPD-Ministerin gestern im Deutschlandfunk. Die Ministerin forderte, Fragen der Diagnostik vor und während der Schwangerschaft im Zusammenhang zu sehen. Sie stellte einen Gesetzentwurf, der „möglicherweise beides kombiniert“, in Aussicht.

Bei der pränatalen (vorgeburtlichen) Diagnostik kann während einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob das werdende Kind Erbkrankheiten hat. Bei künstlicher Befruchtung gibt es die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID), also der Untersuchung des Erbguts, bevor eine befruchtete Eizelle in den Mutterleib eingepflanzt wird. Dies ist bisher in Deutschland verboten. Der Nationale Ethikrat hatte am Donnerstag mehrheitlich empfohlen, die Methode unter bestimmten Bedingungen zuzulassen.

Auf strikte Ablehnung stieß diese Empfehlung bei dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel. „So verständlich der Wunsch eines Elternpaares nach einem gesunden Kind ist; es gibt keine ethische Rechtfertigung für eine ‚Zeugung auf Probe‘ “, sagte der CDU-Politiker.