: Bürgerbegehren
Bei Bürgerbegehren treten die Wahlberechtigten einer Kommune an die Stelle des Rates. Die Initiatoren sammeln für ein bestimmtes politisches Anliegen, zum Beispiel für den Erhalt eines städtischen Schwimmbads, Unterschriften. Schließen sich genügend Bürger an, wird das Anliegen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Wenn der Rat dem Begehren nicht folgt, kommt es zum Entscheid. Damit der Entscheid gültig ist, müssen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten dem Anliegen zustimmen. Rund ein Drittel der Bürgerbegehren werden gar nicht zugelassen, weil die Stadtoberen den vorgeschriebenen Kostendeckungsvorschlag für unzureichend halten oder weil das Begehren eines der Themen berührt, die laut Gemeindeverfassung von direkter Demokratie ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel haushaltsrechtliche Themen. SES