■ Am Rande: Bürgerbegehren in Gronau unzulässig
Münster (AFP) – Das von Atomgegnern beantragte Bürgerbegehren gegen Deutschlands einzige Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist nicht zulässig. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wurde die Berufung der „Gronauer Initiative Bürgerentscheid“ gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen. Die Bürgerinitiative wollte mit der Aktion gegen die Betreiber die Schließung der Anlage erreichen.
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