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Wenn Sie wissen wollen, ob das Sozialamt von Ihnen eine generelle Einsicht in Ihre Kontoauszüge verlangen kann oder ob Sie Ihr Auto abschaffen müssen, wenn Sie Sozialhilfe beantragen, hilft ein Blick in den „Leitfaden der Sozialhilfe“. Das passende Stichwort ist schnell gefunden, die Erklärungen sind leicht verständlich geschrieben, und ein umfangreicher Adressenteil weist auf Sozialhilfeinitiativen und Beratungsstellen hin.

Die erste Ausgabe erschien vor 17 Jahren und liegt nun aktualisiert und mit neuem Konzept vor. Vom bisherigen Titel haben sich die HerausgeberInnen, die AG Tuwas am Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Frankfurt, allerdings verabschiedet: Aus dem Leidfaden wurde schlicht ein Leitfaden. Denn „die Zeit ist reif, daß SozialhilfebezieherInnen nicht mehr nur leiden, sondern auch aktiv werden“. Zu diesem Zweck gibt es Tips zur Gründung einer Sozialhilfeinitiative und ein Kapitel „Wie Sie sich wehren können“.

Von der herkömmlichen Ratgeberliteratur unterscheidet sich der Leitfaden auch darin, daß gesetzliche Regelungen nicht nur erläutert, sondern auch kritisiert werden. Die daraus entwickelten Forderungen bieten Initiativen eine Orientierungshilfe für ihre politische Arbeit, müssen angesichts des Sozialabbaus der gegenwärtigen Bonner Regierung aber teilweise als kühn bezeichnet werden: Der derzeitige Regelsatz von rund 500 Mark, so eine Forderung, soll für alle SozialhilfebezieherInnen um 30 Prozent aufgestockt werden. Denn schließlich reicht die Sozialhilfe im Schnitt nur bis zum 20. eines Monats. Auch die Forderung nach einem jährlichen Urlaubsgeld dürfte kaum mehrheitsfähig sein.

Neu ist, daß der Band die kargen Leistungen der Sozialhilfe mit entsprechenden Steuervergünstigungen kontrastiert. Die Gegenüberstellung führt eindrucksvoll vor Augen, wie der Staat auf der einen Seite die Vermehrung von Besitz fördert und dabei großzügig auf Milliardenbeträge verzichtet und auf der anderen Seite bei den sozialen Leistungen das knapp Bemessene noch kürzt.

Zur Debatte um den „Mißbrauch von Sozialleistungen“ merkt der Leitfaden an, daß SozialhilfeempfängerInnen durch Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes geradezu zur Schwarzarbeit gezwungen werden, z.B. wenn Unterhaltszahlungen an Kinder von den Sozialämtern nicht anerkannt werden.

Für Sozialhilfeberechtigte ist das Buch eine lohnende Investition. Die Informationen sind solide und detailliert – da kann man über die Ressentiments gegenüber „den Reichen“ getrost hinweglesen. win

Der „Leitfaden der Sozialhilfe von A–Z (für Arme und Reiche)“ hat 232 Seiten und kann für 6 DM (inkl. Versandkosten) bestellt werden bei der AG Tuwas, Limescorso 5, 60439 Frankfurt/M.

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