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Buchladenkollektiv vor dem Kadi

Berlin (taz) - Wegen des Verdachts der Werbung für eine terroristische Vereinigung ist gegen vier Mitglieder des ehemaligen Detmolder Buchladenkollektivs „Distel“ am Donnerstag vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ein Strafprozeß eröffnet worden. Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Oktober 1986 anläßlich eines „Stammheim–Gedenktages“ in einer öffentlichen Veranstaltung „Sympathie für die RAF geweckt“ zu haben. Dem Angeklagten Hans–Christoph von Hören (25) wird vorgeworfen, die Veranstaltung (Motto: „Einen Revolutionär können sie töten, aber nicht eine Revolution“) vorbereitet und als Diskussionsleiter durchgeführt zu haben. Bernd Uhs (30) wird beschuldigt, die Broschüre mit den Reden dieser Veranstaltung in dem Buchladenkollektiv „Distel“ vertrieben zu haben. Nachdem die beiden anderen Angeklagten Ute Hladki (31) und Holger Deilke (20), gegen die das Gericht bereits in der vergangenen Woche Haftbefehl erlassen hatte, am Donnerstag erneut nicht vorgeführt werden konnten, wurde das Verfahren gegen sie abgetrennt. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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