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Bubis kritisiert Urteil

■ Revision im Sachsenhausen-Prozeß

Potsdam (AFP/taz) – Die Freisprüche im Prozeß um den Brandanschlag auf die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen haben beim Zentralrat der Juden Empörung ausgelöst. Dessen Vorsitzender, Ignaz Bubis, bezeichnete das Urteil als unverständlich. Er habe wenigstens eine Bestrafung als Mittäter erwartet.

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft will beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen die Freisprüche einlegen. In der Verhandlung gegen die beiden 20- und 22jährigen Angeklagten, die mangels Beweisen freigesprochen worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von drei beziehungsweise viereinhalb Jahren gefordert. Das Gericht hatte sich bei dem Urteil von der Formel „im Zweifel für den Angeklagten“ leiten lassen. Der Vorsitzende Richter Klaus Przybilla räumte jedoch ein, daß eine Tatbeteiligung der Angeklagten nach wie vor nicht völlig ausgeschlossen werden könne.

Vertreter der brandenburgischen Oppositionsparteien FDP und CDU kritisierten die schlampige Anklagevorbereitung, die sie für den Freispruch verantwortlich machten. Die FDP warf den zuständigen Behörden Untätigkeit und fehlendes Problembewußtsein vor, da sie das rechtsextremistische Umfeld in keiner Weise durchleuchtet hätten.

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