Nach brutalem Polizeieinsatz in Hamburg: Polizeiopfer bekommt Recht

Das Hamburger Landgericht verurteilt die Stadt zu Schadensersatz. Der Kläger ist seit einem Tonfa-Schlag auf seinen Kopf krank und arbeitsunfähig.

Porträt eines jungen Mannes mit Kinnbart

Wurde Opfer eines Polizeieinsatzes: Johannes M Foto: Foto: Miguel Ferraz

HAMBURG taz | Ein Etappensieg ist erzielt, doch noch ist nichts gewonnen. Am Freitag vergangener Woche verurteilte das Hamburger Landgericht die Stadt Hamburg dazu, Johannes M. für alle Konsequenzen zu entschädigen, die ihm durch einen Polizeieinsatz in der Eifflerstrasse während des Schanzenfestes 2009 entstanden sind und noch entstehen werden. Es geht um Schadensersatz und Schmerzendgeld in jeweils sechsstelliger Höhe.

Johannes M. hatte am 13. September 2009 eine schwere Kopfverletzung erlitten, leidet seitdem unter ständigen Kopfschmerzen, Übelkeit und gravierenden Konzentrationsstörungen und ist seitdem auch offiziell „voll erwerbsgemindert“. Sein Leben ist seit diesem Septembertag zerstört.

Nach seinen Aussagen muss es ein Mitglied der bundespolizeilichen Einheit „Blumberg“, die berüchtigt für gewalttätige Übergriffe ist, gewesen sein, das ihm am Rande des Schanzenfestes mit einem Tonfa-Schlagstock das Schädeldach durchschlug und die Stirnhöhlenwände brach.

Da der Täter aber nicht ermittelt werden konnte, bestreitet die Hamburger Innenbehörde, die den Polizei-Einsatz koordinierte, bis heute die Version des Klägers. Diese aber hat das Landgericht nach Einholung zahlreicher Gutachten jetzt jedoch ohne Wenn und Aber bestätigt. Die Verletzung muss so zustande gekommen sein, wie es der Kläger berichtet.

Stadt wird wohl Berufung einlegen

Doch gewonnen ist für Johannes M., der seit der schweren Verletzung mit einer Rente von knapp 500 Euro auskommen muss, noch nichts. Sein Anwalt, Dieter Magsam, rechnet fest damit, dass die Hansestadt Berufung gegen das Urteil einlegen wird – dann würde der Prozess, der mehr als ein Jahr dauerte, erneut aufgerollt werden.

Erst wenn die Stadt rechtskräftig verurteilt wird, könnte die Schadenssumme in einem erneuten Verfahren vom Landgericht ermittelt werden. Das kann, sagt Magsam, „noch unendlich lange dauern“, da auch hier erneut eine Berufung der Stadt möglich wäre.

Während die Stadt derzeit prüft, „ob sie Rechtsmittel einlegt“ gegen die erstinstanzliche Entscheidung und auf Zeit spielt, mahnt Magsam zur Eile. Immerhin liegt der schreckliche Vorfall bereits über zehn Jahre zurück. Johannes M. ist mittlerweile 46 Jahre alt. Seit dem Vorfall lebt er an der Armutsgrenze. „Es wäre deshalb gut, wenn sich die Stadt endlich zu ihrer Verantwortung bekennt und mit meinem Mandanten einen Vergleich anstrebt“, appelliert der Anwalt an die Stadt.

Magsam fordert von Hamburg mindestens 125.000 Euro Schmerzensgeld, weitere 150.000 Euro Verdienstausfall bis zum heutigen Tage und eine lebenslange Rente für Johannes M. Zudem müsse die Stadt den Sozialversicherungsträgern die Beiträge für die kleine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Johannes M. bekommt, vergüten. Magsam: „Es kann nicht sein, dass der Beitragszahler für etwas aufkommen muss, was durch eine solche Schweinerei der Polizei verursacht wurde.“

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