: Brutale „Gesetzeshüter“
betr.: „Bewährung für prügelnde Polizisten“, „Beamte ohne Korpsgeist“ (Kommentar von Otto Diederichs), taz vom 26./27. 7. 03
Natürlich ist es zu begrüßen, dass Polizisten andere Polizisten anzeigen, wenn diese eine Straftat begangen haben, sind sie doch schließlich die Hüter von Recht und Gesetz. Ungeheuerlich finde ich nur die Milde des Urteils. Bewährungsstrafen für schwere Körperverletzung mit Todesfolge? Das ist doch eine Botschaft an alle Polizisten: Macht weiter so, euch passiert sowieso nichts!
Gerade „spontanes, kurzschlüssiges Handeln“ (einer der strafmildernden Umstände) ist, was ich mir nicht wünsche bei einem Polizisten, der sich oft in Stresssituationen befindet, in denen es um Weitblick und präzise Entscheidungen geht. Und wenn es „Brutalität“ ist, was die Handlungen unserer Polizisten bestimmt (so die Verteidigung), und nicht etwa Durchsetzungsfähigkeit oder Konsequenz, dann bestätigt dies zwar meine persönliche Einschätzung der deutschen Polizei, ist aber dennoch nicht das, was ich mir unter „Gesetzeshüter“ vorstelle.
NIKOLAS BÖHM, Tübingen
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