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■ TelegrammBritin kann doch abtreiben

Edinburgh (AFP) – In einem schwierigen Abtreibungsfall hat ein Gericht im schottischen Edinburgh am Samstag der betroffenen Frau zugestanden, den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Ihr Exmann hingegen, der gegen die Abtreibung geklagt hatte, erhielt das Recht auf Berufung. Die 21jährige ist in der 14. Woche schwanger. Der mittlerweile getrennt von seiner Frau lebende Ehemann forderte diese gerichtlich auf, das Kind auszutragen. Das Gericht in Edinburgh stellte nun fest, daß das schottische Recht kein Recht des Fötus auf Erhalt seiner Existenz kennt. Folglich könne auch niemand in dessen Namen ein solches Recht einklagen. Die Mutter habe hingegen das Recht, sich bis zur zugelassenen Zeit für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.

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