■ Telegramm: Britin kann doch abtreiben
Edinburgh (AFP) – In einem schwierigen Abtreibungsfall hat ein Gericht im schottischen Edinburgh am Samstag der betroffenen Frau zugestanden, den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Ihr Exmann hingegen, der gegen die Abtreibung geklagt hatte, erhielt das Recht auf Berufung. Die 21jährige ist in der 14. Woche schwanger. Der mittlerweile getrennt von seiner Frau lebende Ehemann forderte diese gerichtlich auf, das Kind auszutragen. Das Gericht in Edinburgh stellte nun fest, daß das schottische Recht kein Recht des Fötus auf Erhalt seiner Existenz kennt. Folglich könne auch niemand in dessen Namen ein solches Recht einklagen. Die Mutter habe hingegen das Recht, sich bis zur zugelassenen Zeit für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen