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KommentarBremer Etappenerfolg

■ ISDN-Experte Kubicek muß nach Bonn

Die beiden Bremer Strafverteidiger Horst Wesemann und Martin Stucke sind Telefon-Kunden besonderer Art: Wer auch immer ihre Kanzlei von einem ISDN-Telefon aus anruft - ihre Nummer darf nur noch vier Tage lang gespeichert werden. So hat das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden.

Die Folgen der Rechtssprechung gehen aber über den Fall und die Kanzlei weit hinaus. Schon weil solche Telefongespräche aus der gesamten Bundesrepublik kommen können, muß die Telekom die Konsequenz für alle Telefone in der ganzen Republik ziehen. Im Urteil wird aber vor allem die grundsätzliche Frage des Datenschutzes bei der Einführung neuer Kommunikationstechnologien aufgeworfen. Jahrelanger mühsamer Arbeit der Datenschutz-Experten hat es bedurft, um auf höchstrichterlicher Ebene die Einsicht vorzubereiten, daß nicht alles Sachzwang ist, was die Fernmeldetechniker vortragen.

Der Erfolg vor Gericht ist dabei erst die erste Etappe nach vierjähriger Prozeßdauer. Das Gericht hat dem Datenschutz-Experten Kubicek erklärt, daß er Recht hat. Nun muß der Bundesgesetzgeber den Eingriff in das Fenmeldegesetz rechtlich legitimieren. Bestenfalls wird Kubicek also in zwei Jahren zu einem Hearing des Bundestages nach Bonn fahren dürfen. Ob er auch dort Recht bekommt, steht dann auf einem anderen Blatt. Klaus Wolschner

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