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Archiv-Artikel

VERSCHIMMELTES BIER Brauerei muss kein Schmerzensgeld zahlen

Nach dem Genuss verschimmelten Bieres muss ein Betroffener auf Schmerzensgeld verzichten. Das Landgericht Oldenburg lehnte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in zweiter Instanz ab. Der Geschädigte wollte im Wege der Prozesskostenhilfe die Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 2.000 Euro von der Brauerei erreichen. In dem Fall habe es sich um eine Bagatellbeeinträchtigung gehandelt, für die nach Abwägung kein Schmerzensgeldanspruch bestehe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Geschädigte hatte nach eigenen Angaben in einem Restaurant in Jever eine Flasche Bier getrunken. Nachdem er die Hälfte getrunken hatte, bemerkte er einen seltsamen Geschmack und stellte fest, dass die Flasche voller Schimmel war. Am Abend klagte der Mann über Übelkeit und Erbrechen. Die Brauerei habe sich bei dem Geschädigten entschuldigt, ihm eine Brauereibesichtigung und ein Handtuch angeboten, sagte der Gerichtssprecher. Das habe der Mann aber abgelehnt.  (dpa)