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Brauchen wir die „Ehe“ noch?

betr.: „Kein Anreiz zur Scheidung“, taz vom 2. 7. 02

Brauchen wir die „Ehe“ noch als rechtsgültigen Vertrag? Sollen Liebende und Befreundete doch zusammenleben, wie sie wollen. In die alte juristische Rolle des Versorgers und Ernäherers kann auch der „Staat“ eingesetzt werden, was vermutlich für alle eine Entkrampfung in den menschlichen und materiellen Besitzanspruchskämpfen wäre. KARIN PREHN, Stuttgart

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