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Brandenburg forderte eine Million Führungszeugnisse an

■ Kommunalwahl mit Datenschutzskandal

Potsdam (dpa) – Vor den Kommunalwahlen im Dezember 1993 soll das Bundeszentralregister den Meldestellen des Landes Brandenburg knapp 1,1 Millionen Führungszeugnisse von Wahlberechtigten übermittelt haben. Die Aktion, die alle rund zwei Millionen Wahlberechtigten des Landes erfassen sollte, wurde schließlich vom Bundesjustizministerium gestoppt. Das teilte der brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dietmar Bleyl gestern mit. Das Landesinnenministerium dementierte, aber nur zur Hälfte: Das Bundeszentralregister habe auf einen Prüfantrag hin etwa 10.000 in Brandenburg gemeldete Personen genannt, bei denen die Möglichkeit eines Wahlausschlusses gegeben war. 600 davon seien dann nach weiterer Prüfung von der Wahl ausgeschlossen worden.

Der Datenschutzbeauftragte dagegen hat Informationen, daß Führungszeugnisse hinter dem Rücken der Betroffenen weitergereicht worden sind. Er habe von dieser Aktion erst durch Informationen seines Amtskollegen in Sachsen-Anhalt erfahren, wo ebenso wie in Mecklenburg- Vorpommern im Hinblick auf das „Superwahljahr 1994“ ähnliche Aktionen diskutiert worden seien. Wo die Führungszeugnisse geblieben seien, wisse er derzeit nicht.

Durch die Anfrage sollten Bürger herausgefiltert werden, denen etwa wegen Verurteilungen oder Entmündigungen das Wahlrecht aberkannt wurde. Ziel sei es gewesen, Wahlanfechtungsklagen auszuschließen. Nach Bleyls Informationen sind 267 Bürger mit Wahlausschlußgründen ermittelt worden.

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