: Brandenburg beharrt auf Hoppegarten
■ Der Verkauf der Berliner Pferderennbahn Hoppegarten durch die Treuhand an den Union-Klub erzürnt die brandenburgischen Gemüter/ Vom Verkauf erst durch Pressekonferenz informiert worden
Berlin. Der Verkauf der Berliner Rennbahn Hoppegarten durch die Treuhand hat in Brandenburg Empörung ausgelöst. Das brandenburgische Finanzministerium will deshalb bei Bundesfinanzminister Theo Waigel, dem Vorgesetzten der Treuhandchefin Birgit Breuel, Hoppegarten zur »Chefsache« erklären lassen. Außerdem soll noch diese Woche auf zivil- und verwaltungsrechtlichem Weg eine einstweilige Anordnung erwirkt werden, um die notarielle Beglaubigung des Verkaufsvertrages zu verhindern. Parallel wird eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angestrebt. Die Treuhand hatte am Dienstag für 2,5 Millionen Mark Hoppegarten an den Berliner Union- Klub verkauft, obwohl Brandenburg seit über einem halben Jahr Rückübertragungsansprüche gestellt hatte.
Der Leiter des Ministerbüros im brandenburgischen Finanzministerium, Henning Schmidt, nannte den Verkauf des ehemaligen volkseigenen Vermögens an einen privaten Investor einen »Präzendenzfall«. Brandenburg müsse dafür sorgen, daß Hoppegarten nicht für das Land verloren gehe. Derzeit gibt es zwischen der Treuhand und dem Land einen Streit darüber, wer Eigentümer über die rund 550.000 Hektar »Bodenreformlandes« sei, auf denen sich auch der Hoppegarten befindet. Zwischen 1945 und 47 wurden sie von den Sowjets der damaligen Provinz Mark Brandenburg übereignet. Das Vermögen wird derzeit von der Treuhand verwaltet.
Bis 1945 gehörte der Hoppegarten dem Union-Klub. Schmidt führte jedoch an, daß als Eigentümer 1948 das Land Brandenburg ins Grundbuch eingetragen worden sei. Damit sieht er das Land als Eigentümer nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 1991 bestätigt. Das Gericht hatte nämlich festgestellt, daß Vermögen, welches zwischen 1945 und 1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet wurde, von Rückübertragungsansprüchen ausgeschlossen sei. Schmidt fügte hinzu, es sei unverständlich, daß sich die Treuhand damit bisher nicht auseinandergesetzt habe.
Besonders erbost war man gestern in Potsdam über die Art und Weise des Verkaufs. »Das stinkt zum Himmel«, so Schmidt zur taz. Brandenburg habe vom Verkauf erst auf der Pressekonferenz erfahren. Außerdem sei die öffentliche Erklärung über den Verkauf vor der Zustimmung durch den Treuhand-Verwaltungsrat geschehen. Ein von Breuel gewünschtes Treffen wegen Hoppegarten lehnte der brandenburgische Ministerpräsident unterdessen ab. Dennoch wolle die Treuhand dem Anliegen Brandenburgs »entschlossen entgegentreten«, so ihr Sprecher Reinhard Bauerschmidt. Der Verwaltungsrat werde am Freitag »informell« über die Verkaufsentscheidung unterrichtet werden. sev
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen