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Borttscheller – „gandenlos“

Obwohl die Bürgerschaft erst am 8.11.95 einen Beschluß gefaßt hat, wonach die Ausländerbehörde „humanitäre Gesichtspunkte“ beachten und „zugunsten der Ausländer entscheiden“ solle, weigert sich Bremens Innensenator Ralf Borttscheller, im Falle eines 21jährigen Tamilen, der beide Eltern verloren hat und der seit sechs Jahren in Bremen lebt, humanitäre Aspekte, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten, zu prüfen. Borttscheller verweist stattdessen darauf, daß der Asylantrag des jungen Mannes rechtskräftig abgelehnt sei.

Mit dem gleichen Argument begegnet er auch dem Vorschlag des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Jens Böhrnsen, eine Härtefallkommission für Abschiebefälle einzurichten: Wessen Asylantrag in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgelehnt worden sei, müsse die Bundesrepublik verlassen“, ließ Borttscheller mitteilen. Der SPD-Vorschlag könne, mutmaßt Borttscheller, „nur als Verbeugung gegenüber einschlägigen Organisationen und Kirchen verstanden werden“. Eine Härtefallkommission sei überflüssig, da „die gesamte Verantwortung für eine Abschiebung beim Senator für Inneres verbleibt“. taz

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