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Bombenleger vor Gericht

Wegen der Bombenexplosion auf dem Saarbrücker Hauptbahnhof im Oktober 1993 hat die Staatsanwaltschaft jetzt den Bremer Bombenbastler angeklagt. Der 57jährige habe den Sprengkörper bewußt und gewollt gezündet, um sich zu töten, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Bei der Explosion auf dem Saarbrücker Bahnsteig hatte sich der Bremer lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Außer ihm wurde niemand verletzt. Allerdings sei das Leben von Dritten durch Splitter gefährdet gewesen, meint die Staatsanwaltschaft. Durch die Detonation sei außerdem ein nicht unerheblicher Sachschaden entstanden. Nach einem psychiatrischen Gutachten gebe es keinerlei Anhaltspunkte, an der Schuldfähigkeit des inzwischen aus dem Krankenhaus entlassenen Mannes zu zweifeln. taz/dpa

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