: Böser Nachbar
Erfreuliche Kunde vom Hamburger Grundeigentümer-Verband. Der wies gestern darauf hin, daß Laub, das vom eigenen Baum in Nachbars Garten fällt, zwar häufiger Anlaß herbstlicher Zänkereien, rechtlich jedoch zur Gänze unbedenklich sei. Bereits 1987 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, daß besagtes Fremdlaub (wie widerwillig auch immer) geduldet werden muß (Urteil vom 25. November, AZ 14 U 170/87). Und zu Axt oder Säge greifen darf der genervte Anrainer schon gar nicht, da ist die Hamburgische Baumschutzverordnung vor. Die verbietet nämlich das Fällen von Bäumen, die einen Stammdurchmesser von mehr als 25 Zentimetern – gemessen in 1,30 Meter Höhe – aufweisen.
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