: Blindenhund
Einen zu teuren Blindenhund müssen die Krankenkassen nicht bezahlen. Wie das Landessozialgericht Bremen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil feststellte, ist es sachgerecht, wenn die Kasse durch Kostenvoranschläge das übliche Preisniveau feststellt und die Kosten dann nur in diesem Umfang übernimmt. Das Streitobjekt war ein 40 000 Mark teurer Führhund.
dpa
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