in kürze TELEFONWERBUNG : Bleibt verboten
Auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Ende Juni bleibt „unerwünschte Telefonwerbung“ verboten. Darauf wies die Verbraucherzentrale Berlin hin. Unter „unerwünschter Telefonwerbung“ verstehen Fachleute „den unerwarteten Anruf von Verbrauchern zu Werbezwecken“. (taz)