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Blei im Boden: Schützen blechen

Karlsruhe (afp) - Bei der Bleiverseuchung eines Bodens durch Schrotkugeln muß ein Schützenverein dem Anwohner Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Im baden-württembergischen Winterlingen (Zollern-Alb-Kreis) war nach 21 Jahre dauerndem Schießbetrieb auf einer Tontaubenschießanlage das Grundstück eines Landwirts in der Nachbarschaft erheblich mit Blei belastet. Statt dem erlaubten Grenzwert von 100 Milligramm Blei pro Kilo Boden wurden dort bis zu 8.860 Milligramm festgestellt. Dies müsse von dem Landwirt nicht entschädigungslos hingenommen werden. In welcher Höhe der Schützenverein Schadenersatz zahlen muß, entschieden die Karlsruher Richter allerdings nicht. (AZ: BGH V ZR 282/88

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