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■ Dyba/TitanicBischofsschändung

Frankfurt (AP) – „Kinderschänder“ darf man einen Bischof nicht nennen, das ist Beleidigung, verkündete gestern das Frankfurter Landgericht. Der Chefredakteur der Satirezeitschrift Titanic, Zippert, wurde damit in zweiter Instanz unter Vorbehalt zur Zahlung von 2.400 Mark verurteilt. Prozeßgrund war eine Fotomontage, auf der der Erzbischof Dyba den als Arzt verkleideten früheren hessischen Ministerpräsidenten Börner konsultiert, der per Sprechblase laut denkt: „Und jetzt soll ich dir wohl auch noch eine Erektion verschreiben, Kinderschänder!“ Auch wenn Dyba als Abtreibungsgegner selbst starke Worte benutze, sei das Wort „Kinderschänder“ im Rahmen der Kunst- oder Meinungsfreiheit nicht mehr vertretbar, so die Urteilsbegründung. Die Zeitschrift legt Revision ein.

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