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Archiv-Artikel

in kürze ALKOHOL AM RUDER Bis 0,5 Promille

Ab heute gilt auch in der Seeschifffahrt die 0,5-Promille-Grenze – wie im Straßen- und Binnenschiffsverkehr. Verbindlich ist sie für alle deutschen Seefahrtsstraßen, für deutsche und ausländische Berufs- und Sportschiffer sowie weltweit für deutsche Schiffe. Verkehrsminister Manfred Stolpe: „Wer trinkt, gehört nicht ans Ruder.“ (ap)