in kürze ALKOHOL AM RUDER : Bis 0,5 Promille
Ab heute gilt auch in der Seeschifffahrt die 0,5-Promille-Grenze – wie im Straßen- und Binnenschiffsverkehr. Verbindlich ist sie für alle deutschen Seefahrtsstraßen, für deutsche und ausländische Berufs- und Sportschiffer sowie weltweit für deutsche Schiffe. Verkehrsminister Manfred Stolpe: „Wer trinkt, gehört nicht ans Ruder.“ (ap)